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Mitwirkung des Vorstandsmitglieds an seiner eigenen Ermächtigung zur Vornahme bestimmter GeschäfteFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des OLG Bamberg, Beschluss vom 25.03.2020 – 4 W 21/20, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2020, Seite 302

Mitwirkung des Vorstandsmitglieds an seiner eigenen Ermächtigung zur Vornahme bestimmter GeschäfteFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des OLG Bamberg, Beschluss vom 25.03.2020 – 4 W 21/20, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2020, Seite 302

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 15/2020 der Zeitschrift “GWR” mit der Mitwirkung des Vorstandsmitglieds an seiner eigenen Ermächtigung
zur Vornahme bestimmter Geschäfte. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Entscheidung Stellung genommen zu der Frage, ob das zu ermächtigende Vorstandsmitglied an der Ermächtigung selbst mitwirken kann und im Fall einer echten Gesamtvertretung beim zweiköpfigen Vorstand sogar mitwirken muss. Dr. Carsten Wettich legt die Auswirkungen der Entscheidung für die Praxis dar.