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Publikationen

Verfügungsgrund für die Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste im Wege der einstweiligen VerfügungFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zum Beschluss des OLG Nürnberg v. 19.8.2014 – 12 W 1568/14, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2014, Seite 434

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 20/2014 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage auseinander, ob die Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste im Wege der einstweiligen Verfügung Sachvortrag zur konkreten Gefahr eines gutgläubigen Erwerbs voraussetzt. Dr. Wettich führt aus, warum dies entgegen der Ansicht des OLG Nürnberg nicht der Fall ist und gibt einen Überblick zum Streitstand und zu den Auswirkungen der Entscheidung für die Praxis.

Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2014 und Ausblick auf 2015Fachbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: Die Aktiengesellschaft (AG) 2014, Seiten 534 ff.

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 15/2014 der Zeitschrift “Die Aktiengesellschaft” mit der Hauptversammlungssaison 2014 insbesondere börsennotierter Gesellschaften. Ein Thema war erneut die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Der Beitrag wirft einen Blick auf die gegenwärtige Praxis zu diesem Thema. Des Weiteren werden ausgewählte, besonders praxisrelevante Entwicklungen der diesjährigen Hauptversammlungssaison dargestellt (u.a. scrip dividend). Ebenso werden aktuelle Gerichtsentscheidungen insbesondere zum Teilnahme- und Auskunftsrecht des Aktionärs vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden gesetzgeberische Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet. So wird sich ein gewisser Anpassungsbedarf für die Hauptversammlungssaison 2015 aus der „Aktienrechtsnovelle 2014“ ergeben, sollte diese im zweiten Anlauf nun endlich in Kraft treten. Auch die Themen Frauenquote und Vorstandsvergütung bleiben auf der (rechts-)politischen Agenda.

Angemessenheit der Barabfindung beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und ErtragswertmethodeFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. v. 28.3.2014 – 21 W 5/11, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2014, Seite 239

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 11/2014 der Zeitschrift “GWR” mit der Angemessenheit der Barabfindung beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Für deren Ermittlung spielt die Ertragswertmethode eine große Rolle. Im Rahmen von Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung stellt sich aufgrund der Länge des Verfahrens häufig die Frage, welche Standards zur Ermittlung des Ertragswerts maßgebend sind: die im Zeitpunkt der Maßnahme oder die im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung maßgeblichen.  Vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. setzt sich Dr. Wettich vertieft mit dieser Frage auseinander und gibt einen Überblick zum Streitstand.

Was kommt auf mittelständische (Familien-)Unternehmen zu?Gastbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: Unternehmeredition, Ausgabe 2/2014, Spezial „Steuern & Recht“

Die Zeitschrift Unternehmeredition – Know How für den Mittelstand richtet sich an Inhaber und Manager mittelständischer Unternehmen mit Schwerpunkt Familienunternehmen. In seinem Gastbeitrag gibt Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen und Diskussionen bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen. In einem Ausblick werden rechtliche Herausforderungen, aber auch Chancen für mittelständische Unternehmen in den nächsten vier Jahren dargestellt, die aus rechtlichen Vorhaben der Großen Koalition sowie aus veränderten Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene folgen.

Die Vergleichsreue des Aufsichtsrats im D&O-SchadenfallFachbeitrag von Dr. Burkhard Fassbach und Dr. Thilo Fleck, in: Der Aufsichtsrat 2014/3, Seiten 34 ff.

Die meisten Managerhaftungsfälle enden in einem Vergleich. Einerseits klagen die Unternehmen immer höhere Summen ein, andererseits werden die Vergleichsquoten immer geringer. Einen „lausigen“ Vergleich könnte der Aufsichtsrat spätestens dann bedauern, wenn die Aktionäre kritische Fragen stellen oder die Hauptversammlung sogar die Zustimmung zum bereits abschließend verhandelten Vergleich verweigert. Auch negative Presseschlagzeilen können den Aufsichtsrat vergleichsreuig machen. Dieses Thema behandeln Dr. Burkhard Fassbach (HENDRICKS & CO.) und Dr. Thilo Fleck (Berner Fleck Wettich) im aktuellen Heft 2014/3 der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“.

Delisting – Rückzug von der BörseKurzkommentar von Dr. Carsten Wettich zum Beschluss des BGH v. 8.10.2013 – II ZB 26/12, in: Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 1/2014, Seiten 3 f.

Kurzkommentar zu BGH, Beschl. v. 8.10.2013 – II ZB 26/12: „Keine Barabfindung beim Delisting – Aufgabe der Macrotron-Rspr. („Frosta“)“