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Angemessenheit der Barabfindung beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und ErtragswertmethodeFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. v. 28.3.2014 – 21 W 5/11, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2014, Seite 239

Angemessenheit der Barabfindung beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und ErtragswertmethodeFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. v. 28.3.2014 – 21 W 5/11, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2014, Seite 239

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 11/2014 der Zeitschrift “GWR” mit der Angemessenheit der Barabfindung beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Für deren Ermittlung spielt die Ertragswertmethode eine große Rolle. Im Rahmen von Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung stellt sich aufgrund der Länge des Verfahrens häufig die Frage, welche Standards zur Ermittlung des Ertragswerts maßgebend sind: die im Zeitpunkt der Maßnahme oder die im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung maßgeblichen.  Vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. setzt sich Dr. Wettich vertieft mit dieser Frage auseinander und gibt einen Überblick zum Streitstand.