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Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und Ausblick auf 2017Fachbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: Die Aktiengesellschaft (AG) 2017, Seiten 60 ff.

Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und Ausblick auf 2017Fachbeitrag von Dr. Carsten Wettich, in: Die Aktiengesellschaft (AG) 2017, Seiten 60 ff.

Berner Fleck Wettich begleitet regelmäßig Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung. Ausgehend hiervon beschäftigt sich Dr. Carsten Wettich in seinem Beitrag im Heft 3/2017 der Zeitschrift “Die Aktiengesellschaft” mit den Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und gibt einen Ausblick auf 2017.

Auch wenn grundlegende gesetzgeberische Neuerungen ausgeblieben sind, gibt es doch eine Reihe neuer und geänderter Einzelvorschriften, die insbesondere börsennotierte Unternehmen in der abgelaufenen Hauptversammlungssaison 2016 zu berücksichtigen hatten. Aus den Vorjahren bekannte Trends und Entwicklungen haben sich verstärkt. Betroffen hiervon war einmal mehr insbesondere der Aufsichtsrat (z.B. Frauenquote, Abschlussprüfungsreform), der damit weiterhin im Fokus der Corporate Governance-Debatte steht. Die Diskussion zu Shareholder Activism hat vor dem Hintergrund einiger spektakulärer Fälle noch einmal zugenommen. Auch im Rahmen der Organhaftung gibt es interessante Entwicklungen, die einer kritischen Würdigung unterzogen werden sollen. Daneben werden aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den aktienrechtlichen Mitteilungspflichten sowie zur Frage einer Befreiung des Aufsichtsratsmitglieds von der Schweigepflicht durch die Hauptversammlung bzw. Satzung vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden rechtspolitische Entwicklungen zum Aktienrecht auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet (EU-Aktionärsrechterichtlinie, CSR-Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen sowie die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex).