Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 9/2021 der Zeitschrift “WPg“ mit der an Aktionäre zu zahlende Barabfindung im Fall eines Squeeze-out bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags.
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass die im Fall eines aktienrechtlichen Squeeze-out den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung grundsätzlich nach dem Barwert der aufgrund eines Unternehmensvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen zu bestimmen ist, wenn dieser höher als der anteilige Unternehmenswert ist. Damit hat der Bundesgerichtshof auch in diesem Aspekt das Meistbegünstigungsprinzip postuliert. Für Hauptaktionäre kann dadurch ein Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre und die damit verbundene vollständige Übernahme eines Unternehmens teurer werden.
Am 21.09.2020 findet in Frankfurt am Main wie in den Vorjahren das vom FORUM gemeinsam mit den Kanzleien Peters, Schöneberger & Partner aus München sowie Berner Fleck Wettich aus Düsseldorf organisierte Seminar zu der steuer- und stiftungsrechtlichen Begleitung von Familienstiftungen in der Praxis statt. Dr. Thilo Fleck referiert zu stiftungsrechtlichen Themen, u.a. zur Rechtsstellung von Destinären und Stiftungsorganen (Anstellung, Vergütung, Haftung) sowie zu Satzungspflege, Strukturwandel und Stiftungsrechtsreform. Auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf Familienstiftungen werden beleuchtet.
Bei Interesse an der Veranstaltung sprechen Sie uns gerne wegen eines Rabattes auf die Teilnahmegebühr für Mandanten von Berner Fleck Wettich an.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung und den Möglichkeiten einer Anmeldung finden Sie hier.
Die Düsseldorfer Corporate-Boutique Berner Fleck Wettich hat sich zum Dezember verstärkt. Prof. Dr. Sabine Otte-Gräbener wird künftig in der Position des of Counsel für die Kanzlei tätig sein. Die 41-Jährige ist Professorin für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Hochschule Düsseldorf.
Neben ihrer Arbeit an der Hochschule wird sie Berner Fleck Wettich vor allem an der Schnittstelle von rechtlichen und wirtschaftlichen Themen unterstützen. Ihre Schwerpunkte liegen im GmbH-Recht, im Europäischen Gesellschaftsrecht sowie im Recht der englischen Limited. Zum Mandantenstamm der Kanzlei zählen neben Konzernen auch eine ganze Reihe von familiengeführten Unternehmen, die neben rechtlichem Input Wert auf eine strategische und wirtschaftliche Gesamtbetrachtung legen. Insbesondere hier soll die Erfahrung von Otte-Gräbener hineinspielen.
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Metro übernimmt den zweitgrößten portugiesischen Lebensmittellieferanten Aviludo. Parallel baut Metros Großaktionär EPGC seine Anteile aus – doch sein öffentliches Übernahmeangebot an die Metro-Aktionäre wird vom Vorstand und Aufsichtsrat nicht unterstützt. Die Offerte berücksichtige weder den aktuellen Unternehmenswert noch den schon geleisteten Transformationsprozess des MDax-Konzerns, teilten die Gremien mit. […]
Berater Metro-Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot:
Berner Fleck Wettich (Düsseldorf): Dr. Carsten Wettich, Dr. Olaf Berner (beide Corporate/M&A) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund:
[…] Der Aufsichtsrat, der ansonsten in seiner täglichen Arbeit von dem Leiter des Corporate Office, Syndikus Bost, unterstützt wird, zog für die Bewertung dieses niedrigschwelligen Angebots – es ist eine sogenannte Low Ball Offer – wieder die Düsseldorfer Corporate-Boutique Berner Fleck Wettich hinzu. Die von ehemaligen Hengeler-Anwälten gegründete Einheit hatte sich 2019 bei einem Pitch durchgesetzt.
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Die 11880 Solutions AG hat eine gemischte Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausgabe von bis zu 3.893.000 neuen Aktien mit Bezugsrecht beschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnanteilsberechtigt und werden voraussichtlich am oder kurz nach dem 28. September 2020 zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die united vertical media GmbH („uvm“), die größte Aktionärin der 11880 Solutions AG, bringt in diesem Rahmen die FAIRRANK GmbH als Sacheinlage in die 11880 Solutions AG ein und erhält dafür 2.707.200 neue Aktien. Mit dem Erwerb des Online Marketing-Unternehmens Fairrank wird die 11880 Solutions AG ihr Geschäftsmodell ergänzen und ihr Kerngeschäft ausbauen.
Berner Fleck Wettich hat die uvm bei der Transaktion umfassend beraten. Dies umfasst sowohl die Kapitalerhöhung als auch die Einbringung der FAIRRANK.
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Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 15/2020 der Zeitschrift “GWR” mit der Mitwirkung des Vorstandsmitglieds an seiner eigenen Ermächtigung
zur Vornahme bestimmter Geschäfte. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Entscheidung Stellung genommen zu der Frage, ob das zu ermächtigende Vorstandsmitglied an der Ermächtigung selbst mitwirken kann und im Fall einer echten Gesamtvertretung beim zweiköpfigen Vorstand sogar mitwirken muss. Dr. Carsten Wettich legt die Auswirkungen der Entscheidung für die Praxis dar.
Am 14.09.2020 findet in Frankfurt am Mai wie in den Vorjahren das vom FORUM gemeinsam mit den Kanzleien Peters, Schöneberger & Partner aus München sowie Berner Fleck Wettich aus Düsseldorf organisierte Seminar zu der steuer- und stiftungsrechtlichen Begleitung von Familienstiftungen in der Praxis statt. Dr. Thilo Fleck referiert zu stiftungsrechtlichen Themen, u.a. zur Rechtsstellung von Destinären und Stiftungsorganen (Anstellung, Vergütung, Haftung) sowie zu Satzungspflege, Strukturwandel und Stiftungsrechtsreform. Auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf Familienstiftungen werden beleuchtet.
Bei Interesse an der Veranstaltung sprechen Sie uns gerne wegen eines Rabattes auf die Teilnahmegebühr für Mandanten von Berner Fleck Wettich an.
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Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 9/2020 der Zeitschrift “WPg“ mit virtuellen Haupt-, Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen in Zeiten von COVID-19.
Die in Deutschland zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verhängten Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverbote erschweren die Durchführung von Haupt-, Gesellschafter- und Mitgliedsversammlungen oder machen diese sogar unmöglich. Derzeit ist nicht absehbar, wie lange diese Schutzmaßnahmen bestehen bleiben. Der Gesetzgeber hat hierauf zügig reagiert und den Gesellschaften mehr Möglichkeiten zur Durchführung virtueller Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Aktionäre bzw. Gesellschafter eingeräumt. Es handelt es sich zwar um auf ein Jahr befristete Regelungen. Die Erfahrungen damit werden die Praxis jedoch auch über die COVID-19-Pandemie hinaus prägen.
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