, Blogeintrag von Dr. Sebastian Maiß
Die Startup-Szene in Deutschland boomt. Was sollten Gründer beim Start aus rechtlicher Sicht beachten? Ein Überblick über die wichtigsten Themen.
„Gerade in der Anfangszeit besteht die Gefahr, dass die Gründer aufgrund einer vom Investor und dessen Beratern behaupteten ‚Marktüblichkeit‘ für sie ungünstige Regelungen akzeptieren. Die Gründungsgesellschafter sollten bspw. bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter diesen allenfalls dann ein Mitverkaufsverlangen („Drag Along“) einräumen, wenn dieses an bestimmte Voraussetzungen (z.B. Mindest-Verkaufspreis) geknüpft ist und ihnen zudem selbst ein Mitverkaufsrecht („Tag Along“) eingeräumt wird“ erklärt Rechtsanwalt Dr. Carsten Wettich, Partner der auf den Bereich Corporate | Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Berner Fleck Wettich.
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