Der Immobilienberater Cushman & Wakefield und der Einzelhandelsspezialist COMFORT haben eine Kooperation vereinbart. Ab März 2017 ist COMFORT exklusiver Partner von Cushman & Wakefield für Vermietungen in den Einzelhandelslagen Deutschlands. Berner Fleck Wettich hat COMFORT bei der Kooperationsvereinbarung umfassend beraten.
Für Cushman & Wakefield stellt die Kooperation in der Einzelhandelsvermietung mit COMFORT eine sinnvolle Ergänzung des eigenen Retail-Investment-Teams dar. COMFORT kann zusammen mit Cushman & Wakefield die vorhandenen Synergien ideal nutzen. Das globale Netzwerk des Immobilienberaters und seine langjährige Erfahrung ergänzen sich hervorragend mit COMFORTs Einzelhandelsexpertise.
Die COMFORT-Gruppe zählt zu den führenden Makler- und Beratungsunternehmen für einzelhandelsgenutzte Immobilien in 1A-Lagen in Innenstädten im deutschsprachigen Raum. Mit Büros in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Leipzig, München, Wien und Zürich bietet COMFORT neben lokaler Fachkenntnis auch überregionale und internationale Expertise.
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Die Düsseldorfer Corporate-Boutique Berner Fleck Wettich verstärkt sich zum März mit Dr. Christian Nienkemper (38). Der Gesellschaftsrechtler war zuvor Senior Associate bei Hengeler Mueller und steigt als Partner ein.
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 4/2017 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, inwieweit ein deutsches Tochterunternehmen für Zwecke des Mitbestimmungsrechts als herrschendes Unternehmen zu behandeln ist, wenn das tatsächlich herrschende Mutterunternehmen aufgrund seines Sitzes im Ausland mitbestimmungsfrei ist.
Am 7.12.2016 fand im Werfthaus in Frankfurt das von Berner Fleck Wettich gemeinsam mit AIG und MRH Trowe organisierte 1. Aufsichtsrat-Frühstück zum Thema „D&O-Schutzschirm für Aufsichtsräte“ statt. Dr. Olaf Berner und Dr. Carsten Wettich referierten dort zu aktuellen Entwicklungen und Fragen der Aufsichtsratshaftung. Neben über 50 Besuchern war die Veranstaltung inhaltlich ein absoluter Erfolg und führte zu sehr lebhaften Diskussionen.
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Müller Medien hat sich im Rahmen einer Eigenkapitalfinanzierung an der Head-on Solutions GmbH aus Nürnberg beteiligt. Berner Fleck Wettich hat Müller Medien bei der Transaktion umfassend beraten.
Neben Müller Medien haben sich die Angel Investoren Dr. Heinz Raufer, Reinhard Wick und Torsten Sturm an der siebenstelligen Finanzierungsrunde beteiligt. Im Zuge der Beteiligung hat Müller Medien das Portal salon.de in die Head-on Solutions GmbH eingebracht, die damit zu einem der größten Anbieter im Bereich Terminvermittlung und Buchungssysteme in der Beauty-Branche wird.
Die Head-on Solutions GmbH wurde im Februar 2015 durch Ralf Ahamer – ehemals Vorstand der hotel.de AG und CMO der XING AG – gegründet und betreibt u.a. die Internet-Plattformen studiolution.com, studiobookr.com und salon.de. Sie erstellt für kleine- und mittelständische Unternehmen digitale Lösungen wie z.B. Terminplanung, Kundenmanagement, Marketinglösungen, Kassensysteme bis hin zur Buchungslösung oder Webseitengestaltung.
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Berner Fleck Wettich begleitet regelmäßig Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung. Ausgehend hiervon beschäftigt sich Dr. Carsten Wettich in seinem Beitrag im Heft 3/2017 der Zeitschrift “Die Aktiengesellschaft” mit den Entwicklungen und Trends in der Hauptversammlungssaison 2016 und gibt einen Ausblick auf 2017.
Auch wenn grundlegende gesetzgeberische Neuerungen ausgeblieben sind, gibt es doch eine Reihe neuer und geänderter Einzelvorschriften, die insbesondere börsennotierte Unternehmen in der abgelaufenen Hauptversammlungssaison 2016 zu berücksichtigen hatten. Aus den Vorjahren bekannte Trends und Entwicklungen haben sich verstärkt. Betroffen hiervon war einmal mehr insbesondere der Aufsichtsrat (z.B. Frauenquote, Abschlussprüfungsreform), der damit weiterhin im Fokus der Corporate Governance-Debatte steht. Die Diskussion zu Shareholder Activism hat vor dem Hintergrund einiger spektakulärer Fälle noch einmal zugenommen. Auch im Rahmen der Organhaftung gibt es interessante Entwicklungen, die einer kritischen Würdigung unterzogen werden sollen. Daneben werden aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den aktienrechtlichen Mitteilungspflichten sowie zur Frage einer Befreiung des Aufsichtsratsmitglieds von der Schweigepflicht durch die Hauptversammlung bzw. Satzung vorgestellt, um hieraus mögliche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung künftiger Hauptversammlungen abzuleiten. Schließlich werden rechtspolitische Entwicklungen zum Aktienrecht auf nationaler und europäischer Ebene mit Relevanz für Hauptversammlungen betrachtet (EU-Aktionärsrechterichtlinie, CSR-Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen sowie die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex).
Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich zusammen mit seinem Frankfurter Kollegen Dr. Burkhard Fassbach im Heft 6/2016 der Zeitschrift “BOARD” mit der D&O-Versicherung auf der Agenda des Aufsichtsrats.
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Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich zusammen mit seinem Frankfurter Kollegen Dr. Burkhard Fassbach im Heft 4/2016 der Zeitschrift “KSzW” mit der Überwachungsaufgabe, persönlichen Haftung und D&O-Versicherung des Aufsichtsrats. Dabei legen die Autoren dar, warum eine separate D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat bei einem anderen Versicherer aus Gründen guter Corporate Governance sinnvoll ist.
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