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Author Archives: c-wettich

RWS-Verlag vom 27.02.2019Berner Fleck Wettich berät Philipp Hasenäcker beim Einstieg der PROSTEP AG in die Bartscher & Hasenäcker Consulting GmbH

Die Darmstädter PROSTEP AG beteiligt sich mehrheitlich an der Bartscher & Hasenäcker Consulting GmbH in Böblingen, die auf PLM für die Elektrik/Elektronik- und Software-Entwicklung spezialisiert ist. Berner Fleck Wettich hat Philipp Hasenäcker, einen der beiden geschäftsführenden Gesellschafter der Bartscher & Hasenäcker Consulting, bei der Transaktion umfassend rechtlich begleitet. Dies betraf insbesondere die Erstellung und Verhandlung der Vertragsdokumentation zum Einstieg der PROSTEP AG.

Die vollständige Meldung lesen Sie hier.

Berner Fleck Wettich mit Dr. Carsten Wettich in der JUVE-Liste „40 unter 40“ vertreten JUVE stellt 40 aufstrebende Juristen vor, denen die Zukunft gehört

Zum vierten Mal hat JUVE 40 Juristen aus Kanzleien, Unternehmen und Justiz vorgestellt, denen viele im Markt eine große Zukunft voraussagen. Was sie alle eint: Sie haben ihren 40. Geburtstag noch nicht gefeiert. Darunter ist auch Dr. Carsten Wettich, Partner der Kanzlei Berner Fleck Wettich.

Die aktuelle „40-unter-40“-Liste ist laut Angaben von JUVE das Ergebnis langjähriger Marktbeobachtungen und unzähliger Gespräche der JUVE-Redaktion. Es handelt sich um eine Prognose der JUVE-Redaktion, wen die Fachöffentlichkeit in Zukunft als „Outperformer“ wahrnehmen wird. Bei der Marktrecherche zum renommierten JUVE Handbuch haben die Redakteure insbesondere die außergewöhnlichen Deals, großen Prozesse und Beratungsprojekte nach immer wieder auftauchenden Namen analysiert und dabei die unterschiedlichsten Rechtsgebiete und Kanzlei- sowie Unternehmensgrößen im Auge gehabt. Die Liste ist vielfältig: 25 der 40 Juristen stammen aus Kanzleien – Großkanzleien und Boutiquen, 15 aus Unternehmen oder der Justiz.

Versicherungspflichten des Geschäftsführers bei der Anmeldung einer Änderung zum Handelsregister Fachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2018 – 27 W 93/18, in: SpuRt 2019, Seite 34

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 1/2019 der Zeitschrift “SpuRt”mit der Entscheidung des OLG Hamm zu der Frage, ob sich die Versicherung des Geschäftsführers gegenüber dem Registergericht im Rahmen seiner Anmeldung zum Handelsregister auch auf die Straftatbestände der §§ 265c, 265d StGB (insbes. Sportwettenbetrug) erstrecken muss. Der Beitrag stellt die Entscheidung in den Kontext der Rechtsprechung und kommt zum Ergebnis, dass das OLG Hamm diese Frage zu Recht verneint hat.

Umwandlung vom Brexit betroffener britischer Limited mit Verwaltungssitz in DeutschlandFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich in: WPg 24.2018, Seite 1590

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 24/2018 der Zeitschrift “WPg“ mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) im Rahmen der gesetzlichen Auffanglösung ein mitbestimmter Aufsichtsrat gebildet werden muss, wenn vor der Umwandlung ein solcher nach deutschem Mitbestimmungsrecht rechtlich hätte bestehen müssen, tatsächlich aber nicht gebildet war.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019Berner Fleck Wettich erstmals auch in das nationale Ranking für Gesellschaftsrecht aufgenommen

Die auf den Bereich Gesellschaftsrecht | Corporate spezialisierte Sozietät Berner Fleck Wettich wird vom JUVE Verlag für juristische Information erneut im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019 im Ranking für die Region Westen/ Düsseldorf gelistet. Zudem ist Berner Fleck Wettich erstmals in das nationale Ranking für Gesellschaftsrecht aufgenommen worden. Das JUVE Handbuch gilt als das renommierteste Handbuch zur Bewertung von Wirtschaftskanzleien im deutschen Rechtsmarkt.

Auszugsweise Bewertung:

Als „fachlich exzellent“ loben Wettbewerber die Corporate-Boutique, die sich zu einem ernst zu nehmenden Wettbewerber im D’dorfer Markt entwickelt hat. Ihr Fokus liegt auf der Beratung von Mittelständlern u. Familienunternehmen, die sie u.a. bei gesellschaftsrechtl. Umstrukturierungen u. Transaktionen berät. Daneben forciert BFW die Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten, u.a. zu Organhaftungsthemen. Die Arbeit für den Vorstand von Innogy beim öffentl. Übernahmeangebot von E.on war ein bes. Highlight. In Anbetracht dieser Entwicklungen überrascht es nicht, dass sich auch größere u. zunehmend komplexere Mandanten wie etwa LEG an die Kanzlei wenden.

Schwerpunkte: Neben lfd. Beratung mittelständ. Unternehmen (auch bei Umstrukturierungen) rege Praxis als unabhängige Berater von Aufsichtsräten und zunehmend Vorständen im Aktienrecht und zu Corporate Governance.

Stärken: Gesellschaftsrecht, M&A

Oft empfohlen: Dr. Thilo Fleck, Dr. Olaf Berner, Dr. Carsten Wettich („gut durchgestartet“, Wettbewerber über alle)

Zur vollständigen Bewertung gelangen Sie hier und hier.

IFLR1000 Ranking Germany 2019Berner Fleck Wettich erneut im Bereich Corporate und M&A ausgezeichnet

Die auf den Bereich Gesellschaftsrecht | Corporate spezialisierte Sozietät Berner Fleck Wettich ist wie schon in den Jahren 2015 bis 2018 auch für 2019 von dem international renommierten Law Directory IFLR1000 – „The Guide to the World’s Leading Financial Law Firms“ für ihre Beratung im Bereich Corporate and M&A ausgezeichnet und in das Ranking für M&A – Germany 2018 aufgenommen worden.

IFLR 1000 begründet dies wie folgt:

Berner Fleck Wettich is a German firm recognised in M&A. In terms of recent transactions, the firm advised both buyers and sellers, with the emphasis on representing acquirers. For example, the firm advised Robert Bosch Group on its 100% acquisition of MTA.

The firm hired Christian Nienkemper as partner in M&A from Hengeler Mueller in 2017.

The firm has also advised various private families, along with Sazka Group, Atlas Mara Beteiligungs, and Cognotekt, to name a few.

Client feedback

„Deep expertise in M&A, very goal oriented and entrepreneurial mindset and client approach.“ – M&A

„Efficient and pragmatic.“ – M&A

„BFW works at a high level. The accessibility is exceptionally good. In addition, all partners have an equally high level of service as well as personal expertise. We feel all around well advised and have often recommended BFW.“ – M&A

Klicken Sie hier für die vollständige Bewertung.

Praxisseminar „Die Familienstiftung in der Praxis“ am 08.04.2019 in Frankfurt am Mainmit Dr. Thilo Fleck als Referent zu aktuellen stiftungsrechtlichen Fragen

Am 08.04.2019 findet in Frankfurt am Mai ernaut das vom FORUM gemeinsam mit den Kanzleien Peters, Schöneberger & Partner aus München sowie Berner Fleck Wettich aus Düsseldorf organisiertes Praxisseminar zu der steuer- und stiftungsrechtlichen Begleitung von Familienstiftungen in der Praxis statt. Dr. Thilo Fleck referiert zu stiftungsrechtlichen Themen, u.a. zur Rechtsstellung von Destinären und Stiftungsorganen (Anstellung, Vergütung, Haftung) sowie zu Satzungspflege, Strukturwandel und Stiftungsrechtsreform.

Bei Interesse an der Veranstaltung sprechen Sie uns gerne wegen eines Rabattes auf die Teilnahmegebühr für Mandanten von Berner Fleck Wettich an.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung und den Möglichkeiten einer Anmeldung finden Sie hier.

Maßgeblichkeit des rechtlich gebotenen Soll-Zustands der Mitbestimmung bei Umwandlung einer AG in eine SEFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 27.8.2018 – 21 W 29/18, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2018, Seite 431

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 22/2018 der Zeitschrift “GWR” erneut mit den Auswirkungen des Brexit auf die hierzulande nach Schätzungen 8.000 bis 10.000 existierenden Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht (vor allem private company limited by shares, die sogenannte Limited oder Ltd.) mit Verwaltungssitz im Inland. Der Gesetzgeber möchte diesen Unternehmen durch Ergänzung des Umwandlungsgesetzes eine einfache Möglichkeit zur Umwandlung in eine inländische GmbH geben. Der Beitrag stellt den dazu kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf dar und gibt zudem einen Überblick über die alternativen, bereits nach aktuellem Recht bestehenden Möglichkeiten für eine Limited zum Wechsel in eine Gesellschaft deutscher Rechtsform.

Maßgeblichkeit des Ist-Zustands der Mitbestimmung bei Umwandlung einer AG in eine SEFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des LG München I, Beschluss vom 26.6.2018 – 38 O 15760/17, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2018, Seite 410

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 21/2018 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) im Rahmen der gesetzlichen Auffanglösung ein mitbestimmter Aufsichtsrat gebildet werden muss, wenn vor der Umwandlung ein solcher nach deutschem Mitbestimmungsrecht rechtlich hätte bestehen müssen, tatsächlich aber nicht gebildet war.

Keine Sitzgarantie der Gewerkschaften bzgl. Besetzung des Aufsichtsrats in Beteiligungsvereinbarung bei SE-Gründung durch UmwandlungFachbeitrag von Dr. Carsten Wettich zur Entscheidung des ArbG Mannheim, Beschluss vom 7.12.2017 – 14 BV 13/16, in: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2018, Seite 349

Dr. Carsten Wettich (Berner Fleck Wettich) beschäftigt sich im Heft 18/2018 der Zeitschrift “GWR” mit der Frage, ob bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) eine verhandelte Beteiligungsvereinbarung möglich ist, bei der der Arbeitgeber und ein besonderes Verhandlungsgremium der Arbeitnehmervertreter kein alleiniges Vorschlagsrecht der weiter wählbaren Gewerkschaften mehr aufnehmen.