„Aufbruchstimmung: Immer mehr junge Anwälte kehren der Großkanzlei den Rücken und gründen mit Kollegen eine eigene Sozietät. Doch so ein Spin-off entsteht nicht über Nacht. Ein Businessplan ist nur der erste Schritt zu nachhaltigem Erfolg. […]“
Düsseldorf, 3. Dezember 2014 – Berner Fleck Wettich hat die Gründungsgesellschafter der YOUCOOK GmbH, Martin Beiten und Tobias Modjesch, bei der Übernahme der Gesellschaft durch die heristo aktiengesellschaft umfassend beraten. Die Transaktion wurde am 2. Dezember 2014 vollzogen. Über die Konditionen haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Beide Gründer setzen ihre Tätigkeit als Geschäftsführer von YOUCOOK unter dem neuen Eigentümer fort.
Die in Köln ansässige YOUCOOK (http://www.youcook-food.com) produziert und vertreibt ultrafrische Gerichte und Snacks über Supermarkt-Ketten wie REWE, Edeka oder Delhaize. Zielgruppe sind Menschen mit wenig Zeit, aber hohen Ansprüchen an Genuss und Frische. Die Kochkits von YOUCOOK enthalten alle Zutaten küchenfertig für das jeweilige Gericht.
Nach einigen Jahren in der Großkanzlei stellt sich für Associates oft die Frage, wie es beruflich weitergehen soll: Zum Partner aufsteigen, als Counsel eine (etwas) ruhigere Kugel schieben oder vielleicht doch lieber in ein Unternehmen wechseln? Carsten Wettich hat sich für eine vierte Variante entschieden und sich mit zwei Kollegen selbständig gemacht.
LTO: Herr Dr. Wettich, Sie waren mehr als fünf Jahre als Associate bei Hengeler Mueller, Ihre beiden Mitgründer ähnlich lang, Herr Fleck zuletzt außerdem zwei Jahre bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Nun haben Sie Ihre Jobs freiwillig aufgegeben, um sich selbständig zu machen. War das Gehalt wirklich so schlecht?
Wettich: Nein, daran hat es sicher nicht gelegen. Hengeler ist ein toller Arbeitgeber, den ich auch heute noch jedem empfehlen würde. Trotzdem ist uns mit der Zeit klar geworden, dass wir gern noch selbstbestimmter arbeiten und das Gefühl haben möchten, dass wir unseren eigenen Laden schmeißen.
Das vollständige Interview lesen Sie hier.
In dem international renommierten Blog des amerikanischen D&O-Experten Kevin M. LaCroix gehen Dr. Burkhard Fassbach (HENDRICKS & CO.) und Dr. Thilo Fleck (Berner Fleck Wettich) auf das wichtige Thema Verschaffungsklausel in deutschen Managerverträgen ein.